AGB &
Mandatsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.
Inhalt der AGB
§ 01 / GeltungsbereichGeltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der HeltAIum (Inhaber: Daniel Helt) — nachfolgend „Auftragnehmer" — und ihren Kunden — nachfolgend „Auftraggeber" — im Bereich Beratung, Konzeption, Architektur und Implementierung von KI-Systemen, Agenten-Systemen, Workflow-Automatisierungen und verwandten Leistungen.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 02 / GegenstandVertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Konzeptions- und Implementierungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, insbesondere:
- Strategie- und Reifegrad-Audits
- KI-Architektur und Infrastruktur-Konzeption
- Entwicklung von Agenten-Systemen, Chatbots und Voice-Agenten
- Workflow-Automatisierung (insb. mit n8n und vergleichbaren Plattformen)
- Custom-Implementierung von LLM-basierten Anwendungen
- Workshops, Schulungen, Enablement
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag (Angebot, Auftragsbestätigung, Statement of Work).
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) vereinbart wurde.
§ 03 / VertragsschlussAngebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung mit ausdrücklicher oder konkludenter Zustimmung des Auftraggebers zustande. Textform (E-Mail) genügt.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 04 / LeistungLeistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem aktuellen Stand der Technik.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen.
(3) Die Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, remote erbracht. Vor-Ort-Termine erfolgen nach gesonderter Vereinbarung; Reisekosten sind gesondert zu vergüten.
(4) KI-spezifischer Hinweis: Ergebnisse von KI-Systemen können statistischer Natur sein und Fehler oder Halluzinationen enthalten. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Architektur, Implementierung und Absicherung des Systems — nicht die Fehlerfreiheit jeder einzelnen KI-Ausgabe. Geeignete menschliche Kontrollmechanismen sind Bestandteil jeder Implementierung.
§ 05 / MitwirkungMitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form alle Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungskompetenz.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
- die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten (insb. Urheberrechte, Datenschutz)
- regelmäßige Sicherungen seiner produktiven Systeme
- die Einhaltung etwaiger Compliance- und Branchen-Vorgaben (z.B. BaFin, MNB, EU AI Act)
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung wegen unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwände werden gesondert vergütet.
§ 06 / VergütungVergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, gelten:
- Sondierung (Phase I): Festpreis, fällig zu 50 % bei Auftragsbestätigung, 50 % bei Lieferung des Diagnose-Dokuments
- Architektur (Phase II): Festpreis nach Sondierung, Zahlung in vereinbarten Meilensteinen
- Implementation (Phase III): nach Aufwand oder Festpreis je Sprint, monatliche Abrechnung
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit ausgewiesen. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen werden nach Aufwand bzw. Bundesreisekostengesetz berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an (§ 288 Abs. 2 BGB).
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 07 / TermineTermine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Erbringung der Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers (§ 05) voraus.
(3) Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse (z.B. Streiks, Pandemien, Ausfall wesentlicher externer Dienste wie LLM-API-Provider) verlängern Fristen entsprechend.
§ 08 / RechteNutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Der Auftraggeber erhält an den vertraglich geschuldeten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
(2) Soweit der Auftragnehmer eigene Vorbestands-Arbeiten (z.B. eigene Bibliotheken, Templates, Standard-Prompts, Architektur-Patterns) in die Leistung einbringt, verbleiben diese in seinem Eigentum. Der Auftraggeber erhält insoweit ein einfaches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.
(3) Soweit Open-Source-Komponenten verwendet werden, gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen vorrangig.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt — anonymisiert und mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ggf. auch namentlich — als Referenz zu nennen.
§ 09 / VertraulichkeitVertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren.
(3) Auf Wunsch des Auftraggebers wird vor Beginn der Zusammenarbeit eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen.
§ 10 / DatenschutzDatenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere DSGVO und BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Der Einsatz von Subprocessoren (z.B. LLM-Anbieter, Cloud-Hoster) erfolgt nur mit vorheriger Information des Auftraggebers und nach Maßgabe des AVV.
§ 11 / HaftungHaftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- im Umfang einer übernommenen Garantie
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer — sofern nicht Absatz (1) eingreift — nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf das Auftragsvolumen des jeweiligen Einzelvertrags, höchstens jedoch auf 100.000 € pro Schadensfall.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Datenverlust, sofern der Auftraggeber nicht angemessene Datensicherungen vorgenommen hat.
(5) KI-spezifischer Haftungsausschluss: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus inhaltlich fehlerhaften oder unerwünschten Ausgaben von KI-Systemen entstehen, soweit das System fachgerecht konzipiert, implementiert und abgesichert wurde und der Auftraggeber die vereinbarten menschlichen Kontroll- und Freigabeprozesse umgesetzt hat.
§ 12 / SubunternehmerEinsatz von Subunternehmern
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
(2) Bei Einsatz von Subunternehmern, die personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten, gilt § 10 sowie der jeweilige AVV.
(3) Der Auftragnehmer haftet für seine Subunternehmer wie für eigenes Verhalten.
§ 13 / LaufzeitVertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bei Festpreis-Mandaten (Sondierung, Architektur) endet der Vertrag mit Lieferung des vereinbarten Ergebnisses.
(2) Laufende Implementierungs- und Wartungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 14 / SchlussSchlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Konstanz (Sitz des Auftragnehmers), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Textform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Diese AGB werden bei Bedarf aktualisiert. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung.